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Taxonomie / Überblick
Was EU-weit geplant ist
Die Bundesregierung hat Leitlinien für grüne sowie nachhaltige Investitionen beschlossen und will so Finanzströme in diese Projekte lenken. Parallel wird auch auf EU-Ebene um Leitlinien gerungen, die für den Kontinent Bedeutung haben sollen. Ein Überblick über die EU-Debatte.

Die sogenannte „Taxonomie“ soll letztlich wie die deutsche Sustainable-Finance-Strategie den Weg zur Klimaneutralität spätestens 2050 ebnen, also den weitgehenden Verzicht auf den Ausstoß von Treibhausgasen. Dazu bedarf es Billionen-Investitionen von öffentlicher Hand – aber auch von Unternehmen.

Die Wirkung der Taxonomie könnte über diejenige der deutschen Leitlinien hinausgehen – etwa wenn die EU Hilfen der Staaten für Unternehmen nur entlang dieser Regelungen genehmigt oder den eigenen Haushalt strikt daran orientiert.


AN WEN ES SICH RICHTET

Zunächst ist die Finanzbranche angesprochen. Sie soll etwa bei Fonds ab nächstem Jahr transparent machen, inwieweit die Leitlinien beachtet werden. Auch größere Konzerne müssen dann berichten, wie grün sie sind. Dies soll dann bis auf einzelne Investitionsvorhaben heruntergebrochen werden, etwa beim Bau eines Windparks.

WAS EIN GRÜNES INVESTMENT AUSMACHT

Dies ist heiß umstritten. Zunächst soll es drei Kategorien geben: Direkte grüne Projekt wie Solaranlagen, indirekte wie etwa Speicher für erneuerbare Energien sowie drittens sogenannte Brückentechnologien. Damit sind Investitionen gemeint, die zwar nicht direkt grün sind, aber die deutlich geringere Emissionen nach sich ziehen als herkömmliche Technologien.

Für eine Reihe von Staaten kommt dabei etwa auch die Nutzung von Erdgas infrage, das im Vergleich zu Kohle deutlich weniger CO2 freisetzt. In Deutschland ist das selbst innerhalb der Regierung umstritten: Das SPD-geführte Umweltministerium will hier nicht zu weit gehen, das CDU-geführte Wirtschaftsministerium ist eher aufgeschlossen.

WAS IST MIT ATOMKRAFT?

Atomkraftwerke produzieren kaum CO2. Staaten wie Frankreich halten sie daher mit Blick auf den Klimaschutz für grün. Das Land ist daher ein Bündnis mit osteuropäischen Staaten eingegangen, die sich wiederum für Erdgas stark machen. Eine andere Staatengruppe unter Führung Deutschlands ist strikt dagegen: Atomkraft sei schon wegen der ungelösten Entsorgungsfrage und der Risiken keinesfalls nachhaltig. In der deutschen Sustainable-Finance-Strategie wird die Kernkraft daher auch eindeutig so gekennzeichnet.

WIE ES WEITERGEHT

Die EU hat die Streitfragen wie Atom und Gas zunächst aus ihrem Taxonomie-Konzept ausgeklammert und befragt Expertengremien dazu. Im Sommer soll es dann einen Vorschlag in einem sogenannten delegierten Rechtsakt geben. In der Bundesregierung wird befürchtet, dass unter anderem die Atomenergie dann aufgenommen wird. Um den Vorschlag der Kommission noch zu ändern, bräuchte man eine aktive Mehrheit dagegen, was als schwierig gilt.

WAS DIE FINANZBRANCHE SAGT

Den delegierten Rechtsakt, der die ersten beiden ökologischen Nachhaltigkeitsziele der Taxonomie-Verordnung konkretisiert, hatten der DSGV und die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv, aber nicht unkritisch aufgenommen: Die DK unterstütze den Wandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Die ehrgeizigen Zeitpläne der europäischen Sustainable-Finance-Agenda stellten jedoch Banken und Sparkassen in Anbetracht zu kurzer Umsetzungsfristen vor hohe Hürden. Der finale Entwurf des delegierten Rechtsakts einschließlich Anlagen erschwere aufgrund seines Umfangs und seiner Komplexität mit zahlreichen Querverweisen die Verständlichkeit und vor allem die Anwendbarkeit.

Die Regelungen müssten praxistauglicher formuliert werden. 

(rtr/DSZ)
 

5. Mai 2021