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Wie sich die Aufsicht Nachhaltigkeit vorstellt
Die Bafin veröffentlicht einen Richtlinienentwurf für nachhaltig ausgerichtete Investmentvermögen mit drei Anlagevarianten. Die Fondsindustrie kann sich bis zum 6. September 2021 dazu äußern. Erste Reaktionen gibt es schon.

Der Bafin-Richtlinienentwurf für nachhaltig ausgerichtete Investmentvermögen enthält Vorgaben dazu, wie Kapitalverwaltungsgesellschaften Publikumsinvestmentvermögen künftig ausgestalten müssen, die sie als nachhaltig bezeichnen oder vertreiben. Künftig sollen die Gesellschaft zwischen drei Varianten wählen können: Mindestinvestitionsquote, nachhaltige Anlagestrategie oder nachhaltiger Index.

Laut Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch will die Aufsicht damit Anleger vor Greenwashing schützen: „Wo ESG draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein“, sagt Pötzsch, der auch den Bereich Wertpapieraufsicht/Asset Management leitet. ESG steht für Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.

 

Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch: „Wo ESG draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein.“

Die Bafin-Richtlinie ergänzt die europäischen Vorgaben. Die Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung der EU regelt, welche Offenlegungspflichten Kapitalverwaltungsgesellschaften auf Gesellschafts- und Produktebene berücksichtigen müssen. Die Bafin-Richtlinie gibt ergänzend vor, wie die Anlagebedingungen eines Investmentvermögens ausgestaltet sein müssen.

Bafin begrenzt Anlagebedingungen für nachhaltige Investmentprodukte

Um irreführende Produktbezeichnungen und Vermarktungsformen zu verhindern, sollen Investmentvermögen laut Bafin künftig nur noch dann als nachhaltig vermarktet werden dürfen, wenn die Anlagebedingungen Folgendes vorsehen:

  • es wird eine Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände eingehalten;
     
  • es wird eine nachhaltige Anlagestrategie wird verfolgt;
     
  • es wird ein nachhaltiger Index abgebildet.

Die geforderte Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände soll bei 75 Prozent liegen. Diese Vermögensgegenstände müssen wesentlich dazu beitragen, Umwelt- oder soziale Ziele zu erreichen. Hinzu kommen Höchstgrenzen, beispielsweise dürfen maximal zehn Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen stammen.

Alternativ zur Mindestinvestitionsquote können Fonds auch eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, etwa in Form eines Best-in-Class-Ansatzes. Aus einem Anlageuniversum werden dabei beispielsweise die Vermögensgegenstände ausgewählt oder stärker gewichtet, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten besonders vorteilhaft sind. Schließlich ist die Auflage eines nachhaltigen Investmentvermögens auch über die Nachbildung eines nachhaltigen Index möglich.

Die deutsche Aufsicht begleitet ebenfalls eng die Arbeiten zum Anlagethema Nachhaltigkeit auf nationaler und internationaler Ebene. Das gilt etwa für das Ampelsystem der deutschen Sustainable-Finance-Strategie oder die von der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO konsultierten Recommendations on Sustainability-Related Practices, Policies, Procedures and Disclosure.

Fondsverband BVI kritisiert den Bafin-Entwurf weiterhin als kaum umsetzbar

Der deutsche Fondsverband BVI beurteilt den Bafin-Entwurf als „spürbare Verbesserung gegenüber der inoffiziellen Vorversion vom April“, es seien aber noch nicht alle kritischen Punkte ausgeräumt, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI.

 

BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter: „Spürbare Verbesserung gegenüber der inoffiziellen Vorversion vom April.“

Als eine der wichtigsten Verbesserungen sieht der BVI, dass die „realitätsfremden Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Immobilien gestrichen wurden“. Diese wären laut BVI in der Praxis nicht erreichbar gewesen, sodass Immobilienfonds grundsätzlich nicht als nachhaltige Fonds hätten aufgelegt werden können. Weitere Verbesserungen seien etwa die stärkere Berücksichtigung der EU-Regulierung und ein Bestandsschutz für bereits genehmigte Fonds.

Die Senkung der Mindestquote für Investitionen in nachhaltige Vermögensgegenstände von 90 auf 75 Prozent reiche jedoch nicht aus, so der BVI. Auch dieser geringere Anteil sei in der Praxis mangels ausreichend geeigneter Anlagen kaum umsetzbar.

BVI: 75 Prozent Mindestinvestitionsquote immer noch zu hoch

Wegen der immer noch zu hohen Quote von 75 Prozent sei die Gefahr noch nicht gebannt, dass neue nachhaltige Fonds in Luxemburg aufgelegt werden und damit der Fondsstandort Deutschland Schaden nehme.

Um das Grünwaschen zu verhindern, habe das Bundesfinanzministerium den Sustainable-Finance-Beirat, Verbraucherschützer, Bafin, BVI und die Verbände der Banken und Zertifikateanbieter an einen Verhandlungstisch gebracht. Die Gespräche laufen laut BVI vielversprechend. Der BVI werde sich hier weiter dafür einsetzen, dass möglichst schnell eine für den Standort Deutschland bessere Lösung gefunden werde.

(Bild oben: picture alliance)
– 4. August 2021